Rechtsprechung
   BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,9073
BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88 (https://dejure.org/1989,9073)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1989 - 8 AZR 194/88 (https://dejure.org/1989,9073)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 194/88 (https://dejure.org/1989,9073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,9073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Urlaubsabgeltungsanspruch eines schwerbehinderten Monteurs - Auswirkungen einer fortdauernden Arbeitsunfähigkeit bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88
    Das Entstehen dieses Anspruchs setzt nicht voraus, daß der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist (seit der Entscheidung des Senats vom 14. Mai 1986 - BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung - ständige Rechtsprechung).

    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88
    Der Abgeltungsanspruch erlischt daher nach § 7 Nr. 7 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März (vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 194/88
    Der Abgeltungsanspruch erlischt daher nach § 7 Nr. 7 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März (vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

    Sie enthält insofern eine Abweichung von dem in § 12 Nr. 2 MTV-Metall NRW geregelten Zwölftelungsprinzip, aber keine Antwort auf die Frage, ob der Urlaubsanspruch erfüllt und abgegolten werden kann (BAG Urteile von 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 - AP Nr. 54 zu § 7 BUrlG Abgeltung und vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 194/88 - n.v.; LAG Hamm Urteil vom 4. Dezember 1984 - 11 Sa 983/84 -, n.v.; LAG Düsseldorf Urteil vom 29. Oktober 1985 - 16 Sa 1126/85 - Ziepke, Kommentar zum MTV-Metall NRW vom 29. Februar 1988, 3. Aufl., Anm. 13 zu § 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.08.1992 - 6 Sa 147/92

    Urlaubsanspruch trotz Ausscheiden wegen Altersgründen oder Invaliditätsgründen ;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - tarifvertraglicher

    Der Senat hat bereits in seinem nicht veröffentlichten Urteil vom 18.07.1989 (8 AZR 194/88) zu der entsprechenden Bestimmung des § 6 Nr. 6 des MTV für die Arbeitnehmer der metallverarbeitenden Handwerke im Lande NRW vom 20.12.1978 entschieden, dass eine solche Tarifregelung nicht darauf abzielt, dem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung zu gewähren, sondern dass die Besserstellung nur die Höhe des Urlaubsanspruchs betrifft, nicht aber die Voraussetzungen des Urlaubsabgeltungsanspruchs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht